Rechtsprechung
   BVerwG, 20.03.1990 - 9 C 6.90   

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BVerwG, 20.03.1990 - 9 C 6.90 (https://dejure.org/1990,1087)
BVerwG, Entscheidung vom 20.03.1990 - 9 C 6.90 (https://dejure.org/1990,1087)
BVerwG, Entscheidung vom 20. März 1990 - 9 C 6.90 (https://dejure.org/1990,1087)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AsylVfG § 2; GG Art. 16 Abs. 2 S. 2
    Fluchtbeendigung durch Erreichen eines sicheren Drittstates - Beteiligung an einer Gewalttat oder terrorischischen Aktivität

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Fluchtbeendigung - Aufenthalt in Drittstaat - Asylanspruch - Beteiligung an Gewalttaten - Beteiligung an terroristischen Aktionen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • InfAuslR 1990, 205
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 21.11.1989 - 9 C 73.89
    Auszug aus BVerwG, 20.03.1990 - 9 C 6.90
    Zur Frage eines Asylanspruchs im Falle einer Beteiligung an Gewalttaten und terroristischen Aktionen (im Anschluß an BVerfG, Beschlüsse vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 506/86 u.a. - BVerfGE 80, 315 und vom 20. Dezember 1989 - 2 BvR 958/86 - BVerfGE 81, 142 ; Urteile vom 30. August 1988 - BVerwG 9 C 14.88 - BVerwGE 80, 136 und vom 21. November 1989 - BVerwG 9 C 73.89 -).«.

    An der Bejahung dieser Frage müßte sich das Berufungsgericht wegen der in Eritrea bestehenden Bürgerkriegsituation nicht grundsätzlich gehindert sehen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 502/86 u.a. - BVerfGE 80, 315 ; Urteile vom 21. Oktober 1989 - BVerwG 9 C 52.89 - und vom 21. November 1989 - BVerwG 9 C 73.89 -).

    Ob eine politische Verfolgung unter solchen Umständen vorliegt, ist in Würdigung der im jeweiligen konkreten Fall gegebenen tatsächlichen Verhältnisse zu beurteilen (Urteil vom 21. November 1989 - BVerwG 9 C 73.89 -).

    Insoweit wird das Berufungsgericht unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts noch zu prüfen haben, ob - wenn eine Verfolgung aus anderen politischen Gründen nicht in Betracht kommt - in der Unterstützung, Beteiligung oder sonstigen Mittäterschaft an dem genannten Sprengstoffanschlag eine die Annahme einer asylrechtlich relevanten politischen Verfolgung im Sinne des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG ausschließende Beteiligung an einer Gewalttat oder terroristischen Aktivität zu sehen ist oder ob trotz einer dahingehenden Mitwirkung besondere Umstände vorliegen, aus denen zu entnehmen ist, daß mit dem staatlichen Zugriff - etwa wegen der ausgrenzenden Intensität von Verfolgungsmaßnahmen oder aus sonstigen Gründen - auf eine vorhandene oder auch nur vermutete politische Überzeugung des Klägers zugegriffen wird und gerade sie ausgemerzt werden soll, wenn also gerade diese Überzeugung als zu bekämpfende Gefahr angesehen wird (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 502.86 u.a. -, a.a.O. und vom 20. Dezember 1989 - 2 BvR 958/86 - Urteile vom 2. Dezember 1986 - BVerwG 9 C 105.85 - BVerwGE 75, 181, vom 30. August 1988 - BVerwG 9 C 14.88 - BVerwGE 80, 136 und vom 21. November 1989 - BVerwG 9 C 73.89 -).

  • BVerwG, 21.11.1989 - 9 C 55.89

    Ausschluss der Asylberechtigung - Flucht in einen Drittstaat

    Auszug aus BVerwG, 20.03.1990 - 9 C 6.90
    Zur Frage der Fluchtbeendigung bei Aufenthalt in einem Drittstaat (wie Urteil vom 21. November 1989 - BVerwG 9 C 55.89 - BVerwGE 84, 115 ).

    Der erkennende Senat hat insoweit bereits entschieden, daß die Beendigung der Flucht eines politisch Verfolgten in einem sicheren Drittland nicht bereits deshalb zu bejahen ist, weil er nicht schon bei Verlassen des Verfolgerstaates den Willen zur Weiterwanderung hatte (vgl. Urteil vom 21. November 1989 - BVerwG 9 C 55.89 - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen).

    Für die Prüfung, ob sein Aufenthalt seinem Willen entsprechend oder auch entgegen seinen Vorstellungen nach den Umständen des Verweilens im Drittland stationären Charakter angenommen hat, verbleibt es bei den im Senatsurteil vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 12.88 - BVerwGE 79, 347, 354 ff.) aufgezeigten Kriterien, wie insbesondere Existenzgründungsversuchen, Wohnraumbeschaffung auf Dauer oder der Länge des Aufenthalts (Urteil vom 21. November 1989 - BVerwG 9 C 55.89 - a.a.O.).

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus BVerwG, 20.03.1990 - 9 C 6.90
    Zur Frage eines Asylanspruchs im Falle einer Beteiligung an Gewalttaten und terroristischen Aktionen (im Anschluß an BVerfG, Beschlüsse vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 506/86 u.a. - BVerfGE 80, 315 und vom 20. Dezember 1989 - 2 BvR 958/86 - BVerfGE 81, 142 ; Urteile vom 30. August 1988 - BVerwG 9 C 14.88 - BVerwGE 80, 136 und vom 21. November 1989 - BVerwG 9 C 73.89 -).«.

    An der Bejahung dieser Frage müßte sich das Berufungsgericht wegen der in Eritrea bestehenden Bürgerkriegsituation nicht grundsätzlich gehindert sehen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 502/86 u.a. - BVerfGE 80, 315 ; Urteile vom 21. Oktober 1989 - BVerwG 9 C 52.89 - und vom 21. November 1989 - BVerwG 9 C 73.89 -).

  • BVerfG, 20.12.1989 - 2 BvR 958/86

    Asylerheblichkeit von Folter - Grenzen des Asylrechts bei terroristischen

    Auszug aus BVerwG, 20.03.1990 - 9 C 6.90
    Zur Frage eines Asylanspruchs im Falle einer Beteiligung an Gewalttaten und terroristischen Aktionen (im Anschluß an BVerfG, Beschlüsse vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 506/86 u.a. - BVerfGE 80, 315 und vom 20. Dezember 1989 - 2 BvR 958/86 - BVerfGE 81, 142 ; Urteile vom 30. August 1988 - BVerwG 9 C 14.88 - BVerwGE 80, 136 und vom 21. November 1989 - BVerwG 9 C 73.89 -).«.

    Insoweit wird das Berufungsgericht unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts noch zu prüfen haben, ob - wenn eine Verfolgung aus anderen politischen Gründen nicht in Betracht kommt - in der Unterstützung, Beteiligung oder sonstigen Mittäterschaft an dem genannten Sprengstoffanschlag eine die Annahme einer asylrechtlich relevanten politischen Verfolgung im Sinne des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG ausschließende Beteiligung an einer Gewalttat oder terroristischen Aktivität zu sehen ist oder ob trotz einer dahingehenden Mitwirkung besondere Umstände vorliegen, aus denen zu entnehmen ist, daß mit dem staatlichen Zugriff - etwa wegen der ausgrenzenden Intensität von Verfolgungsmaßnahmen oder aus sonstigen Gründen - auf eine vorhandene oder auch nur vermutete politische Überzeugung des Klägers zugegriffen wird und gerade sie ausgemerzt werden soll, wenn also gerade diese Überzeugung als zu bekämpfende Gefahr angesehen wird (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 502.86 u.a. -, a.a.O. und vom 20. Dezember 1989 - 2 BvR 958/86 - Urteile vom 2. Dezember 1986 - BVerwG 9 C 105.85 - BVerwGE 75, 181, vom 30. August 1988 - BVerwG 9 C 14.88 - BVerwGE 80, 136 und vom 21. November 1989 - BVerwG 9 C 73.89 -).

  • BVerwG, 30.08.1988 - 9 C 14.88

    Asylrecht - Straftat - Politische Verfolgung - Verzögerte Urteilsabfassung -

    Auszug aus BVerwG, 20.03.1990 - 9 C 6.90
    Zur Frage eines Asylanspruchs im Falle einer Beteiligung an Gewalttaten und terroristischen Aktionen (im Anschluß an BVerfG, Beschlüsse vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 506/86 u.a. - BVerfGE 80, 315 und vom 20. Dezember 1989 - 2 BvR 958/86 - BVerfGE 81, 142 ; Urteile vom 30. August 1988 - BVerwG 9 C 14.88 - BVerwGE 80, 136 und vom 21. November 1989 - BVerwG 9 C 73.89 -).«.

    Insoweit wird das Berufungsgericht unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts noch zu prüfen haben, ob - wenn eine Verfolgung aus anderen politischen Gründen nicht in Betracht kommt - in der Unterstützung, Beteiligung oder sonstigen Mittäterschaft an dem genannten Sprengstoffanschlag eine die Annahme einer asylrechtlich relevanten politischen Verfolgung im Sinne des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG ausschließende Beteiligung an einer Gewalttat oder terroristischen Aktivität zu sehen ist oder ob trotz einer dahingehenden Mitwirkung besondere Umstände vorliegen, aus denen zu entnehmen ist, daß mit dem staatlichen Zugriff - etwa wegen der ausgrenzenden Intensität von Verfolgungsmaßnahmen oder aus sonstigen Gründen - auf eine vorhandene oder auch nur vermutete politische Überzeugung des Klägers zugegriffen wird und gerade sie ausgemerzt werden soll, wenn also gerade diese Überzeugung als zu bekämpfende Gefahr angesehen wird (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 502.86 u.a. -, a.a.O. und vom 20. Dezember 1989 - 2 BvR 958/86 - Urteile vom 2. Dezember 1986 - BVerwG 9 C 105.85 - BVerwGE 75, 181, vom 30. August 1988 - BVerwG 9 C 14.88 - BVerwGE 80, 136 und vom 21. November 1989 - BVerwG 9 C 73.89 -).

  • BVerwG, 21.06.1988 - 9 C 12.88

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BVerwG, 20.03.1990 - 9 C 6.90
    Für die Prüfung, ob sein Aufenthalt seinem Willen entsprechend oder auch entgegen seinen Vorstellungen nach den Umständen des Verweilens im Drittland stationären Charakter angenommen hat, verbleibt es bei den im Senatsurteil vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 12.88 - BVerwGE 79, 347, 354 ff.) aufgezeigten Kriterien, wie insbesondere Existenzgründungsversuchen, Wohnraumbeschaffung auf Dauer oder der Länge des Aufenthalts (Urteil vom 21. November 1989 - BVerwG 9 C 55.89 - a.a.O.).
  • BVerwG, 02.12.1986 - 9 C 105.85

    Anderweitiger Verfolgungsschutz - Asylanerkennung - Abgeschlossenes Ereignis -

    Auszug aus BVerwG, 20.03.1990 - 9 C 6.90
    Insoweit wird das Berufungsgericht unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts noch zu prüfen haben, ob - wenn eine Verfolgung aus anderen politischen Gründen nicht in Betracht kommt - in der Unterstützung, Beteiligung oder sonstigen Mittäterschaft an dem genannten Sprengstoffanschlag eine die Annahme einer asylrechtlich relevanten politischen Verfolgung im Sinne des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG ausschließende Beteiligung an einer Gewalttat oder terroristischen Aktivität zu sehen ist oder ob trotz einer dahingehenden Mitwirkung besondere Umstände vorliegen, aus denen zu entnehmen ist, daß mit dem staatlichen Zugriff - etwa wegen der ausgrenzenden Intensität von Verfolgungsmaßnahmen oder aus sonstigen Gründen - auf eine vorhandene oder auch nur vermutete politische Überzeugung des Klägers zugegriffen wird und gerade sie ausgemerzt werden soll, wenn also gerade diese Überzeugung als zu bekämpfende Gefahr angesehen wird (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 502.86 u.a. -, a.a.O. und vom 20. Dezember 1989 - 2 BvR 958/86 - Urteile vom 2. Dezember 1986 - BVerwG 9 C 105.85 - BVerwGE 75, 181, vom 30. August 1988 - BVerwG 9 C 14.88 - BVerwGE 80, 136 und vom 21. November 1989 - BVerwG 9 C 73.89 -).
  • BVerwG, 21.11.1989 - 9 C 52.89

    Asylanspruch von äthiopischem Staatsangehörigen eritreischer Volkszugehörigkeit -

    Auszug aus BVerwG, 20.03.1990 - 9 C 6.90
    An der Bejahung dieser Frage müßte sich das Berufungsgericht wegen der in Eritrea bestehenden Bürgerkriegsituation nicht grundsätzlich gehindert sehen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 502/86 u.a. - BVerfGE 80, 315 ; Urteile vom 21. Oktober 1989 - BVerwG 9 C 52.89 - und vom 21. November 1989 - BVerwG 9 C 73.89 -).
  • BVerwG, 20.11.1990 - 9 C 74.90

    Politische Verfolgung von Tamilen in Sri Lanka

    Wird sie jedoch wegen asylrelevanter Merkmale eingesetzt, knüpft sie also - wie im Fall des Beigeladenen - objektiv an die betätigte separatistische Überzeugung des Betroffenen oder dessen Volkszugehörigkeit an, so kann ihr die Eigenschaft politischer Verfolgung nicht abgesprochen werden (vgl. BVerfGE 80, 352; auch BVerfG, Beschluß vom 20. Dezember 1989 - 2 BvR 958/86 - EuGRZ 1990, 114; Urteil vom 20. März 1990 - BVerwG 9 C 6.90 - Dok.Ber. A 1990, 153 = InfAuslR 1990, 205).
  • VGH Hessen, 25.02.1991 - 12 UE 2106/87

    Zur Anerkennung eines türkischen Asylberechtigten wegen der Betätigung für die

    Trotz einer Unterstützung von Gewalttaten können aber besondere Umstände vorliegen, aus denen zu entnehmen ist, daß mit dem staatlichen Zugriff -- etwa wegen der ausgrenzenden Intensität der Verfolgungsmaßnahmen -- auf eine vorhandene oder auch nur vermutete politische Überzeugung des Asylbewerbers zugegriffen wird, weil gerade diese Überzeugung als die zu bekämpfende Gefahr angesehen wird (BVerwG, 20.03.1990 -- 9 C 6.90 -- InfAuslR 1990, 205).

    Den dortigen Fallkonstellationen ist gemeinsam, daß die Asylsuchenden entweder im Heimatland (BVerwG, 20.04.1990 -- 9 C 6.90 --, a.a.O.) oder in Deutschland (BVerfG, 20.12.1989 -- 2 BvR 958/86 --, a.a.O.; BVerwG, 13.09.1990 -- 9 B 97.90 --, a.a.O.) sich gewalttätig für ihre Überzeugung einsetzten oder unmittelbar in einer konkreten Situation zur Anwendung von Gewalt aufriefen (BVerwG, 30.08.1988 -- 9 C 14.88 --, a.a.O.).

  • BVerwG, 20.11.1990 - 9 C 72.90

    Politische Verfolgung von Tamilen in Sri Lanka

    Wird sie jedoch - wie im Fall des Beigeladenen - wegen asylrelevanter Merkmale eingesetzt, ist sie also nach ihrer erkennbaren Gerichtetheit auf die politische Komponente der dem Betroffenen zur Last gelegten Taten - hier: die politische Komponente eines Eintretens für "Tamil Eelam" - bezogen, knüpft sie objektiv an die von ihm betätigte politische Überzeugung an und ist demgemäß asylerheblich (vgl. BVerfGE 80, 352; auch BVerfG, Beschluß vom 20. Dezember 1989 - 2 BvR 958/86 - EuGRZ 1990, 114; Urteil vom 20. März 1990 - BVerwG 9 C 6.90 - Dok.Ber. A 1990, 153 = InfAuslR 1990, 205).
  • BVerfG, 25.04.1991 - 2 BvR 1437/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Ausschluß des Asylanspruchs infolge

    Asyl könne nicht beanspruchen, wer im Heimatland unternommene terroristische Aktivitäten oder deren Unterstützung von der Bundesrepublik Deutschland aus in den hier möglichen Formen fortzuführen trachte (BVerfGE 81, 142 ; BVerwG, InfAuslR 1990, S. 205 ).
  • BVerwG, 04.12.1990 - 9 C 93.90

    Politische Verfolgung bei Republikflucht und exilpolitischer Tätigkeit -

    Wenn sich der Kläger daher vor dem Verlassen Äthiopiens gewaltfrei (vgl. Urteil vom 20. März 1990 - BVerwG 9 C 6.90 - InfAuslR 1990, 205 ) für ein selbständiges Eritrea eingesetzt und dieses politische Ziel von der Bundesrepublik Deutschland aus fortgesetzt hat, so daß ihm deshalb bei einer Rückkehr in seinen Heimatstaat Verfolgungsmaßnahmen drohen, kommt es auf ein früheres Bekanntsein dieser früheren politischen Tätigkeit bei den Heimatbehörden nicht an.
  • BVerwG, 20.11.1990 - 9 C 73.90

    Asylrecht: Asylberechtigung eines Tamilen aus Sri Lanka, August 1983

    Wird sie jedoch wegen asylrelevanter Merkmale eingesetzt, knüpft sie also - wie im Fall des Klägers - objektiv an die betätigte separatistische Überzeugung des Betroffenen oder dessen Volkszugehörigkeit an, so kann ihr die Eigenschaft politischer Verfolgung nicht abgesprochen werden (vgl. BVerfGE 80, 352; auch BVerfG, Beschluß vom 20. Dezember 1989 - 2 BvR 958/86 - EuGRZ 1990, 114; Urteil vom 20. März 1990 - BVerwG 9 C 6.90 - Dok.Ber. A 1990, 153 = InfAuslR 1990, 205).
  • VGH Hessen, 17.08.1992 - 12 UE 2244/88

    Zur Situation der Kurden in der Türkei

    Trotz einer Unterstützung von Gewalttaten können aber besondere Umstände vorliegen, aus denen zu entnehmen ist, daß mit dem staatlichen Zugriff - etwa wegen der ausgrenzenden Intensität der Verfolgungsmaßnahmen - auf eine vorhandene oder auch nur vermutete politische Überzeugung des Asylbewerbers zugegriffen wird, weil gerade diese Überzeugung als die zu bekämpfende Gefahr angesehen wird (BVerwG, 20.03.1990 - 9 C 6.90 - InfAuslR 1990, 205).
  • BVerwG, 13.09.1990 - 9 B 97.90

    Vorhandene Asylgründe und Tätigkeit für PKK

    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist indessen hinreichend geklärt, daß Asyl nicht beanspruchen kann, wer im Heimatland unternommene terroristische Aktivitäten oder deren Unterstützung von der Bundesrepublik Deutschland aus in den hier möglichen Formen fortzuführen trachtet (BVerfG, Beschluß vom 20. Dezember 1989 - 2 BvR 958/86 - InfAuslR 1990, 122 = EuGRZ 1990, 114 ; BVerwG, Urteil vom 20. März 1990 - BVerwG 9 C 6.90 - InflAuslR 1990, 205).
  • VGH Hessen, 18.03.1991 - 12 OE 166/82

    Asylanspruch eines türkischen Staatsangehörigen kurdischer Volkszugehörigkeit -

    Trotz einer Unterstützung von Gewalttaten können aber besondere Umstände vorliegen, aus denen zu entnehmen ist, daß mit dem staatlichen Zugriff -- etwa wegen der ausgrenzenden Intensität der Verfolgungsmaßnahmen -- auf eine vorhandene oder auch nur vermutete politische Überzeugung des Asylbewerbers zugegriffen wird, weil gerade diese Überzeugung als die zu bekämpfende Gefahr angesehen wird (BVerwG, 20.03.1990 -- 9 C 6.90 -- InfAuslR 1990, 205).
  • VGH Hessen, 09.12.1991 - 12 UE 298/87

    Asylrecht: Strafverfolgung nach dem türkischen Gesetz über die Bekämpfung von

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86 u. a. -, BVerfGE 80, 315 = EZAR 201 Nr. 20, 25.04.1991 - 2 BvR 1437/90 -, DVBl. 1991, 697, BVerwG 20.03.1990 - 9 C 6.90 -, InfAuslR 1990, 205) findet die Asylverheißung für politische Straftäter dort ihre Grenze, wo das Tun des Asylsuchenden wegen der von ihm eingesetzten Mittel von der Bundesrepublik Deutschland in Übereinstimmung mit der von ihr mitgetragenen Völkerrechtsordnung grundsätzlich mißbilligt wird.
  • BVerwG, 10.04.1992 - 9 B 185.91

    Antrag auf Asyl - Gefahr einer politischen Verfolgung - Verlust der

  • VG Bremen, 05.02.1998 - 2 (6) AS 87/96

    Ausländerrecht: Ausweisungsschutz für einen Kurden

  • BVerwG, 19.11.1990 - 9 B 267.90

    Frage der Asylunwürdigkeit auf Grund der Unterstützung einer gewaltbejahenden

  • BVerwG, 10.04.1992 - 9 B 184.91

    Antrag auf Asyl - Gefahr einer politischen Verfolgung - Verlust der

  • BVerwG, 10.04.1992 - 9 B 187.91

    Antrag auf Asyl - Gefahr einer politischen Verfolgung - Verlust der

  • BVerwG, 05.11.1990 - 9 B 163.90

    Verfolgung im Sinne des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG (Grundgesetz) - Asylrechtliche

  • BVerwG, 06.09.1990 - 9 B 512.89

    Vorliegen politischer Verfolgung durch die staatliche Bekämpfung separatistischer

  • BVerwG, 06.09.1990 - 9 B 1.90

    Beurteilung der Bekämpfung separatistischer Aktivitäten unter

  • BVerwG, 04.09.1990 - 9 B 510.89

    Zulässigkeit einer Revision hinsichtlich grundsätzlicher Bedeutung der

  • BVerwG, 31.08.1990 - 9 B 509.89

    Zulassung einer Revision hinsichtlich grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache -

  • BVerwG, 31.08.1990 - 9 B 508.89

    Frage einer asylrechtlich relevante Vorverfolgung als wesentliches Merkmal für

  • BVerwG, 26.09.1990 - 9 B 187.90

    Anforderungen an die Geltendmachung einer Rechtssache grundsätzlicher Bedeutung -

  • BVerwG, 12.09.1990 - 9 B 189.90

    Zulassung einer Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache -

  • VG Ansbach, 01.07.1992 - AN 17 K 92.33719

    Anspruch auf Anerkennung als Asylberechtigter ; Begriff der politischen

  • VGH Bayern, 20.01.2005 - 9 B 03.31174

    Äthiopien, Amharen, Christen, Sänger, Prediger, Pfingstgemeinden, Haft, Religiös

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